Energiemanagementsystem

Wofür benötige ich ein Energiemanagementsystem?

Mit Hilfe von einem Energiemanagementsystem werden Energieströme systematisch erfasst. Es wird eine Entscheidungsunterstützung gegeben, welche Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sinnvoll sind. Der Ablauf beim Energiemanagement kann anhand der folgenden Darstellung verdeutlicht werden.

Reduzierung der Energiekosten

Steigende Energiekosten reduzieren den Gewinn. Mit einem Energiemanagement können Schwachstellen systematisch entdeckt und beseitigt werden.

Schutz unserer Umwelt

Ein effizientes Energiemanagement kann durch eine Reduktion der Energieverbräuche zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen.

Verbesserung der Außendarstellung

Sie können glaubwürdig darstellen, dass Ihr Unternehmen bewusst mit dem Thema Energie umgeht und so die Umwelt schützt.

Erüllung gesetzlicher Vorgaben

Nach dem Energieeffizienz-gesetz müssen alle Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 Mio. kWh ein Energie-managementsystem einführen.

Was ist das Energieeffizienzgesetz?

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 18.11.2023 in Kraft getreten und verpflichtet Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren, Energie einzusparen.

Die Energieeffizienz soll gesteigert werden und dadurch zur Reduzierung des Primär- und des Endenergieverbrauchs sowie des Imports und Verbrauchs von fossilen Energien, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels beitragen.

Konkret müssen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Mio. kWh innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Unternehmen mit mehr als 2,5 Mio. kWh müssen vorausslichtlich zukünftig ein Energieaudit nach dem EDL-G durchführen. Die Novellierung des EDL-G steht jedoch noch aus, sodass diese Pflicht aktuell nur von der Unternehmensgröße abhängt und nicht vom Energieverbrauch.

Alle Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Mio. kWh sind darüber hinaus verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Einsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.

Gemäß dem EnEfG sind Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 Mio. kWh zudem verpflichtet, Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden, auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme zu reduzieren und nach Möglichkeit durch Abwärmenutzung wiederzuverwenden. Zudem müssen diese Unternehmen Informationen über die jährliche Wärmemenge, die maximale thermische Leistung und das durchschnittliche Temperaturniveau jedes Jahr an die Bundesstelle für Energieeffizienz übermitteln. Die Plattform dazu befindet sich zurzeit noch in Bearbeitung, sodass die Frist zur Übermittlung um sechs Monate verschoben wurde bis zum 30.06.2024.

Wir können Sie gerne bei den neuen Verpflichtungen nach dem EnEfG bzw. EDL-G unterstützen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf.

Welche Energiemanagementsysteme gibt es?

Folgende Systeme sind zu unterscheiden:
– Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
– Umweltmanagementsystem nach EMAS
– Alternative Systeme nach SpaEfV und DIN EN 16247

Die oben genannten Normen beschreiben, welche Anforderungen das Energiemanagementsystem eines Unternehmens erfüllen muss.

Auch für nicht-energieintensive und für kleinere Unternehmen lohnt es sich, über ein Energiemanagement nachzudenken. Die Einführung nach DIN EN 16247 oder das alternative System nach SpaEfV sind deutlich günstiger als die Einführung nach DIN EN ISO 50001.

Schon durch einfache Analysen lassen sich Potenziale für einen sparsamen Umgang mit Energie identifizieren und spürbare Einsparungen bei den Betriebskosten erzielen.