Wofür benötige ich ein Energiemanagement?
Mit Hilfe eines Energiemanagements werden Energieströme systematisch erfasst. Es wird eine Entscheidungsunterstützung gegeben, welche Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sinnvoll sind.
Reduzierung der Energiekosten
Steigende Energiekosten reduzieren den Gewinn. Mit einem Energiemanagement können Schwachstellen systematisch entdeckt und beseitigt werden.
Schutz unserer Umwelt
Ein effizientes Energiemanagement kann durch eine Reduktion der Energieverbräuche zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen.
Verbesserung der Außendarstellung
Sie können glaubwürdig darstellen, dass Ihr Unternehmen bewusst mit dem Thema Energie umgeht und so die Umwelt schützt.
Nutzung von Steuerentlastungen
Für den Spitzenausgleich (§ 10 StromStG und § 55 EnergieStG) und für die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem Vorrausetzung.
Was ist der Spitzenausgleich?
Auch wenn Sie vom Spitzenausgleich nicht mehr profitieren, können Sie die Anträge auf Steuerentlastung nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG trotzdem stellen. Hier ist die Einführung eines Energiemanagementsystems keine Voraussetzung.
Der Spitzenausgleich wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt, um Mehrbelastungen des produzierenden Gewerbes bei Strom- und Energiesteuern auszugleichen.
Das Ökosteuergesetz zielte darauf ab, den Energieverbrauch und damit die Klimabelastung zu verringern. Das durch die Erhöhung der Strom- und Energiesteuersätze zusätzliche Aufkommen sollte über eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führen.
Beim Spitzenausgleich wird die gezahlte Strom- und Energiesteuer ins Verhältnis zu den Arbeitnehmerkosten gesetzt. Zahlt ein Unternehmen mehr Energie- und Stromsteuer als Arbeitgeberanteile an der Rentenversicherung, können diese Mehrkosten erstattet werden.
Unternehmen, die bereits durch die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge profitieren (personalintensive Unternehmen), sollen nicht noch einmal durch die Gewährung des Spitzenausgleichs entlastet werden.
Die Steuererstattung im Spitzenausgleich ist also umso geringer, je personalintensiver ein Unternehmen, je niedriger der Rentenversicherungssatz und je niedriger die Menge des anrechenbaren Stromverbrauchs ist.
Welche Energiemanagementsysteme gibt es?
Folgende Systeme sind zu unterscheiden:
– Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
– Umweltmanagementsystem nach EMAS
– Alternative Systeme nach SpaEfV und DIN EN 16247
Die oben genannten Normen beschreiben, welche Anforderungen das Energiemanagementsystem eines Unternehmens erfüllen muss.
Auch für nicht-energieintensive und für kleinere Unternehmen lohnt es sich, über ein Energiemanagement nachzudenken. Die Einführung nach DIN EN 16247 oder das alternative System nach SpaEfV sind deutlich günstiger als die Einführung nach DIN EN ISO 50001.
Schon durch einfache Analysen lassen sich Potenziale für einen sparsamen Umgang mit Energie identifizieren und spürbare Einsparungen bei den Betriebskosten erzielen.