Ihr Weg zur Klimaneutralität
Klimaneutralität bedeutet, ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff in Kohlenstoffsenken (z. B. Böden, Wälder und Ozeane) herzustellen. Dies kann nur erreicht werden, wenn CO2-Emissionen auf ein Minimum reduziert werden und unvermeidbare CO2-Emissionen mit Klimaschutzmaßnahmen kompensiert werden.
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CO2-Fußabdruck ermitteln
Im ersten Schritt muss festgestellt werden, wo in Ihrem Unternehmen wie viele Emissionen anfallen. Dazu wird der CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens berechnet, welcher die Grundlage für das weitere Vorgehen ist. Die Ermittlung erfolgt z. B. nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) oder anhand der Norm DIN EN ISO 14064-1.
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CO2-Emissionen vermeiden
Im zweiten Schritt wird ermittelt, welche Klimaschutzziele verfolgt werden können und wo sich Einsparungen erzielen lassen. Dazu werden Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Bestehende CO2-Emissionen werden damit so weit wie möglich reduziert. Im Anschluss wird der CO2-Fußabdruck erneut berechnet, um die unvermeidbaren Emissionen zu ermitteln.
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CO2-Emissionen kompensieren
Im dritten Schritt werden die Emissionen, die unvermeidbar sind, durch Investitionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert. Dazu werden Zertifikate von Projekten gekauft, die bestenfalls nicht nur klimaneutral sind, sondern Treibhausgase binden und damit klimapositiv sind.
Dieser Weg kann durch die Norm PAS 2060 zertifiziert werden. Die Norm legt die Anforderungen an das Erreichen und Nachweisen der Klimaneutralität fest.
Transformationskonzepte
Der Weg zur Treibhausgasneutralität kann im Rahmen des Förderprogramms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationskonzepte“ gefördert werden.
Die Erstellung von Transformationskonzepten und von Kosten, die damit in Zusammenhang stehen, können je nach Unternehmensgröße gefördert werden. Gefördert werden folgende Leistungen:
CO2-Bilanz
Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz.
Beratung
Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten.
Messungen
Kosten für Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen.
Inhalte des Transformationskonzeptes
Das Transformationskonzept muss zwingend mindestens die folgenden Inhalte haben:
Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz.
Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045.
Ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand).
Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand.
Einsparkonzept für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms.
Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur.